Hygienekonzept des
Hundesportverein “Fritz Heinrich” Freital-Zauckerode e.V.

Verein zur Förderung des Sportes mit Hunden und der Rettungshundeausbildung


Es gelten übergeordnet die aktuellen Verordnungen auf https://www.coronavirus.sachsen.de/

1. Allgemeine Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen des Vereinsgeländes.
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Das Vereinsheim wird mittels Öffnung beider entgegengesetzt befindlichen Außentüren regelmäßig durchgelüftet. Die Nutzung des Vereinsheimes ist derzeit nicht für den dauerhaften Aufenthalt zugelassen.
Die Nutzung der Sanitäranlage ist unter Beachtung der allgemein anerkannten Hygienestandards möglich. Nach der Nutzung ist gut Durchzulüften (Türe ggf. anschliessend dauerhaft leicht geöffnet lassen) und alle Nutzflächen werden desinfiziert.

2. Verdachtsfälle auf Covid-19-Symptome bei Personen
Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen beziehungsweise dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
Starker, andauernder Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), symptomatische Atemnot, sämtliche andauernden Erkältungssymptome.
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3. Grundlegendes
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs sind die Mitglieder des Vorstands.
Die Sportstätte ist mit Waschmöglichkeiten ausgestattet. Es stehen Hygienemittel und Einmalhandtücher bereit.
Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb eingewiesen.
Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb involviert sind beziehungsweise aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
Zur Teilnahme am Trainingsbetrieb sind ausschliesslich Hundesportler*innen mit Vereinsmitgliedschaft bzw. an Vereinsmitgliedschaft interessierte Hundehalter*innen (nach Gestattung durch den Vorstand) berechtigt.
Alle Trainingsteilnehmende haben sich zu Trainingsbeginn unaufgefordert in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Zuschauende Begleitpersonen haben sich außerhalb des umfriedeten Trainingsplatzes unter Einhaltung der Abstandsregeln aufzuhalten und sich bei Erscheinen auf dem Trainingsgelände beim Vorstand anzumelden.
Alle Nutzer des Vereinsgeländes erklären sich mit der Dokumentation ihrer Anwesenheit zum Zwecke der Erfüllung der Nachverfolgbarkeit bei Coronaverdachtsfällen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einverstanden.
Zusammenkünfte auf dem Vereinsgelände sind nicht gestattet, sofern sie nicht der unmittelbaren Sportausübung, der erforderlichen Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft oder der Vorstandsarbeit dienen.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt beziehungsweise sie werden der Sportstätte verwiesen.