Bekanntmachung zum Vereinsbetrieb
UNTER BEACHTUNG UND EINHALTUNG DER GELTENDEN VERORDNUNGEN DES LANDES SACHSEN UND DES LANDKREISES SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE FINDET AB 18.01.2022 DER ORGANISIERTE TRAININGSBETRIEB UNTER EINHALTUNG DER 2G-BESCHRÄNKUNGEN LAUT VERORDNUNG STATT.WEITERE INFORMATIONEN UND RÜCKFRAGEN BITTE DIREKT AN DEN VORSTAND ÜBER DIE BEKANNTEN WEGE RICHTEN.